Kunst hat Recht

Kunst hat Recht

Ferdinand Neumüller

Kunst und Kultur begleiten und bereichern unser Leben. Sie kommen selten alleine – ihnen auf dem Fuße folgt das Recht. Das Zusammenspiel ist vielfältig: Der Begriff Kunst- und Kulturrecht bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten und speziellen Fragen, die sich im Kunst- und Kulturbetrieb ergeben.

Vor allem das digitale Zeitalter stellt bildende Künstler, Fotografen, Galeristen und Museen vor ganz neue rechtliche Probleme und Chancen, ob es hierbei nun um die Gestaltung neuer Vertriebswege ihrer Kunst oder die Wahrung der Urheberrechte bei unautorisierter Nutzung durch Dritte geht.

Mein persönliches Interesse gilt seit jeher der Kunst. Daher ist es nur naheliegend, dass ich mich mit den vielfältigen rechtlichen Anliegen im Bereich der Kunst und Kultur befasse.

Mit dem Rechtsschwerpunkt Kunst- und Kulturrecht biete ich einerseits Kunstschaffenden, andererseits aber auch Kunstsammlern, Kunstbetrieben wie Galerien und Museen, Kunst- und Kulturvereinen, (Kunst-)Stiftungen sowie im Bereich von Kunst und Kultur tätigen öffentlichen Institutionen rechtliche Beratung und erarbeite auf Sie zugeschnittene Lösungen.

  • Urheberrechte sind von essentieller Bedeutung im Kunstbereich. Sie ermöglichen Kunstschaffenden eine wirtschaftliche Beteiligung an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke. Zum anderen kann mit Hilfe der Urheberrechte gezielt auf die Entwicklung und wissenschaftliche Darstellung ihres Werkes Einfluss genommen werden.
  • Kunstgüter sind Wertträger, im privaten Bereich wie im wirtschaftlichen Leben. Erwerb, Besitz und Übertragung von Kunstwerken sowie deren Transport und Versicherung bedürfen der rechtlichen Begleitung.
  • Das sogenannte Folgerecht bietet Kunstschaffenden und deren Erben die Möglichkeiten am weiteren Verkauf ihrer Werke wirtschaftlich beteiligt zu sein.
  • Der Beruf des Kunstschaffenden ist vielfältig; ebenso vielfältig die Fragen in Bezug auf das Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht uvm.
  • Vertragsrecht und Vertragsgestaltungen im Kunstbereich sind komplex und vielschichtig, man denke beispielsweise an Leihverträge, Kommissions- und Galerieverträge, Ausstellungsverträge, Werknutzungsverträge, Lizenzverträge, Verlagsverträge, Aufführungsverträge, Sponsoringverträge, Mietverträge, Besuchsverträge, uvm.
  • Das Veranstaltungsrecht ist ein weites Feld – bei Abhaltung von Veranstaltungen sind öffentlich-rechtliche (landesgesetzliche) Vorschriften ebenso einzuhalten wie jene aus dem Bereich des Privatrechtes (Veranstalterhaftung, etc.) und anderen Rechtsgebieten (Vergaberecht, Datenschutzrecht, etc.).

Gerne berate und unterstütze ich Sie in allen Belangen des Kunst- und Kulturrechts!